Neben unserer eigenen internen Buchhaltung geben wir Ihnen die Möglichkeit unsere Dienstleistung der Übernahme Ihrer BUCHHALTUNG in Anspruch zu nehmen. Oftmals sind Sie aus organisatorischen oder zeitlichen Gründen nicht in der Lage Ihre Buchführung ordnungsgemäß auf der Grundlöage gesetzlicher Vorschriften durchzuführen.
In Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater erstellen wir Ihnen alle notwendigen Betriebswirtschaftlichen Monatlichen, Quartals- oder Jahres- Auswertungen (BWA) - erstellen Ihre Lohnabrechnungen, übernehmen An- und Abmeldungen bei Institutionen, Krankenkassen, Ämtern und anderen wichtigen Organen zu denen Sie gesetzlich verpflichtet sind, Informationen abzugeben u.v.m. !